Fahrzeug-Prüfung gemäß Unfallverhütungsvorschrift

Technische und arbeitstechnische Überprüfung von Dienstwagen.

UVV BGV D29





Als Fahrzeughalter haben Sie einmal jährlich die Pflicht, Ihre Dienstwagen auf deren betriebssicheren Zustand gemäß UVV BGV D29 zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Diese gesetzliche Pflicht können Sie ab sofort problemlos delegieren.

Bereits bei der Fahrzeugübergabe durch einen Händler oder die Leasingfirma wird eine UVV zum Thema Arbeitssicherheit durchgeführt. Und sicher ist sicher; für Sie auch rechtssicher dokumentiert. Diese Erst-UVV kann online eingesehen werden. Danach erinnern wir Sie und Ihre Fahrer rechtzeitig an die nächste Prüfung, um den 12-Monatsrhythmus einzuhalten.

Unsere Leistungen:

  • Jährliche Erinnerung an die Fahrzeug-Prüfung
  • Jährliche Überprüfung des Fahrzeuges bundesweit an
    über 340 Servicestationen
  • Check der technischen und arbeitstechnischen Betriebssicherheit
  • Alle Prüfpunkte wie Motor, Getriebe, Bremsen, Lenkung, Reifen, Karosserie, Licht, Ladung, Warn- und Sicherheitsausrüstung inklusive
  • Online-Dokumentation und Archivierung der Prüfergebnisse
  • Prüfergebnis mit Ampelfunktion
  • Online-Zugänge für Arbeitgeber und autorisierte Mitarbeiter zur Einsicht und Verwaltung
  • Neu: Zusätzlich mit Fahrzeugsachzustandsbericht

Ihr Nutzen:

  • Online-Pflege und Reporting via Internet
  • Zuverlässige Erinnerungs- und Eskalationsfunktion
  • Erprobte Prozesse in der Umsetzung
  • Bundesweit flächendeckendes Servicenetz
  • Qualität durch Kompetenz im Bereich Fuhrparkservices
  • Sichere Erfüllung der gesetzlichen Halterpflichten
  • Umfassende Dokumentation und Überprüfbarkeit
  • Minimierung des Zeit-, Arbeits- und Organisationsaufwandes
  • Delegation der Halterpflichten an einen kompetenten Partner

Ihr Anprechpartner:

Niels Krüger
Vertriebsleiter
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.